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Schwedische EORI-Nummer für Unternehmen außerhalb der EU

Wer den Antrag in Schweden stellen kann, welche Dokumente der schwedische Zoll verlangt und wie der Antrag abläuft.

Wer stellt den Antrag in Schweden?

Ein Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU beantragt seine EORI-Nummer in dem Mitgliedstaat, in dem es zuerst mit dem Zoll zu tun hat. Ist das Schweden — zum Beispiel, weil Ihre Waren an einem schwedischen Grenzübergang, Hafen oder Flughafen in die EU gelangen —, ist der schwedische Zoll (Tullverket) zuständig.

Dokumente

  • Registerauszug aus dem Unternehmensregister Ihres Landes (für ausländische Unternehmen stets erforderlich)
  • Für Personen mit Wohnsitz außerhalb der EU: ein Auszug aus einem gültigen Reisepass
  • Nachweis, dass Schweden das erste EU-Land Ihrer Zolltätigkeit ist, z. B. ein Beförderungspapier, eine Auftragsbestätigung oder eine Rechnung
  • Von EU-Mitgliedstaaten erteilte USt-IdNrn., sofern vorhanden

Wie der Antrag gestellt wird

Der schwedische Zoll stellt ein Webformular bereit. Schwedische Unternehmen identifizieren sich mit BankID; ausländische Antragsteller benötigen keine elektronische ID, der Zoll prüft sie auf andere Weise. Das Formular erlaubt es auch, dass ein Vertreter den Antrag im Namen des Antragstellers stellt.

Bei eori-sweden.eu füllen Sie ein geführtes Formular aus und unterzeichnen eine Vollmacht am Bildschirm. Wir prüfen die Angaben und Dokumente und reichen den Antrag als Ihr Vertreter ein.

Zweigniederlassungen

Eine schwedische Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens erhält keine eigene EORI-Nummer. Sie verwendet die Nummer der Muttergesellschaft.

Bereit, Ihre EORI-Nummer zu beantragen?

Das Formular dauert wenige Minuten. Wir prüfen die Angaben und reichen den Antrag ein.